Zum Inhalt springen
Kommunikation
Kommunikation

GEMEINSCHAFTS-ANTENNEN-ANLAGE / KOMMUNIKATION


Als regionaler Kabelnetzpartner betreiben und unterhalten wir ein modernes und leistungsfähiges Kommunikationsnetz. Unser Netz erweitern wir laufend auf zukünftige Anforderungen in der Kommunikations-Infrastruktur. Die monatliche TV-Kabel-Grundgebühr in Grabs beträgt CHF 19.10 inklusive der für die Nutzung von der Schweiz freiempfangbaren TV- und Radiosignalen obligatorischen Urheberrechtsgebühr von CHF 2.34 (aktuell gültiger Gemeinsamer Tarif 1).

Angeboten werden sämtliche Produkte von Rii Seez Net.

 

Einmalige Anschlussentschädigung für FTTH-Anschluss Neubau Wohnhaus, Gewerbe- und Industriebauten, Ferienhäuser, Zweitwohnungen, usw. in der Bauzone

Die Kosten für die Installation der glasfaserbasierten Hausverteilanlage werden dem Grundeigentümer vom Installateur direkt verrechnet und vom Grundeigentümer getragen. Der Anschluss erfolgt ohne eine vom Grundeigentümer zu leistende einmalige Anschlussentschädigung, sofern der Gebäudeeinführungspunkt weniger als 50 Meter Leitungslänge von einer Spleisskabine der TBG entfernt liegt und das Gebäude vom Stromversorgungsnetz zu 100% über erdverlegte Kabel erschlossen ist. Ist die Distanz zwischen dem Gebäudeeinführungspunkt und einer Spleisskabine der TBG grösser als 50 Meter Leitungslänge (Überlänge),
leistet der Grundeigentümer für die Überlänge CHF 4.00 pro ganzem Meter als einmalige pauschale Anschlussentschädigung. Bei Liegenschaften, welche vom Stromversorgungsnetz über Freileitungen oder teilweise über Freileitungen erschlossen sind, werden die Aufwendungen für einen Anschluss dem Grundeigentümer nach effektivem Aufwand und in Rechnung gestellt; der Aufwand ist dem Grundeigentümer in diesen Fällen vor einer Arbeitsausführung zu offerieren. Die Kosten für die Installation der glasfaserbasierten Hausverteilanlage werden dem Grundeigentümer vom Installateur direkt verrechnet und vom Grundeigentümer getragen.