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Einmalige Anschlussentschädigung für FTTH-Anschluss


Neubau Wohnhaus, Gewerbe- und Industriebauten, Ferienhäuser, Zweitwohnungen,
usw. in der Bauzone

Der Anschluss erfolgt ohne eine vom Grundeigentümer zu leistende einmalige Anschlussentschädigung.
Die Kosten für die Installation der glasfaserbasierten Hausverteilanlage werden dem Grundeigentümer vom Installateur direkt verrechnet und vom Grundeigentümer getragen.


Neubau Wohnhaus, Gewerbe- und Industriebauten, Ferienhäuser, Zweitwohnungen usw.
ausserhalb der Bauzone

Der Anschluss erfolgt ohne eine vom Grundeigentümer zu leistende einmalige Anschlussentschädigung, sofern der Gebäudeeinführungspunkt weniger als 50 Meter Leitungslänge von
einer Spleisskabine der TBG entfernt liegt und das Gebäude vom Stromversorgungsnetz zu
100% über erdverlegte Kabel erschlossen ist. Ist die Distanz zwischen dem Gebäudeeinführungspunkt und einer Spleisskabine der TBG grösser als 50 Meter Leitungslänge (Überlänge),
leistet der Grundeigentümer für die Überlänge CHF 4.00 pro ganzem Meter als einmalige pauschale Anschlussentschädigung. Bei Liegenschaften, welche vom Stromversorgungsnetz über
Freileitungen oder teilweise über Freileitungen erschlossen sind, werden die Aufwendungen für
einen Anschluss dem Grundeigentümer nach effektivem Aufwand und in Rechnung gestellt; der
Aufwand ist dem Grundeigentümer in diesen Fällen vor einer Arbeitsausführung zu offerieren.
Die Kosten für die Installation der glasfaserbasierten Hausverteilanlage werden dem Grundeigentümer vom Installateur direkt verrechnet und vom Grundeigentümer getragen.