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Wohnungswechsel
Wohnungswechsel

Informationen zum Wohnungswechsel

Wohnungs- und Geschäftswechsel sowie Neubelegungen und Handänderungen müssen vom bisherigen Kunden (bei leeren Objekten vom Eigentümer / Verwaltung) mindestens drei Werktage vor der gewünschten Zählerablesung den Technischen Betriebe Grabs gemeldet werden.

Der bisherige Kunde haftet für die Bezahlung der Stromrechnungen, die auf der Zeitspanne bis zum Ende des Bezugsverhältnisses bzw. bis zu der durch die Abmeldung erfolgte Zählerablesung beruhen.

Meldungen können mit dem Kontaktformular unter den Laschen "Umzug" / "Zu- und Wegzug" oder per Mail an tbg@grabs.sg.ch gemeldet werden.