In einer EVG nutzen mehrere Endverbraucher gemeinsam den selbstproduzierten Strom. Neben den Bezugszählern werden Überschuss- und Produktionszähler installiert. Die TBG messen den Verbrauch jedes Teilnehmers. Der Betreiber der Produktionsanlage ist Ansprechpartner für die TBG und erhält die Vergütung für überschüssigen Strom sowie Gutschriften für den Eigenverbrauch. Die Teilnehmer bleiben Vertragspartner der TBG. Die TBG erheben einen Kostenbeitrag in Form einer Dienstleistungsgebühr Pro Messpunkt innerhalb der EVG.